Allgemeine Geschäftsbedingungen der TrainingsZONE
- 1. Geltung und Änderung der AGB
1.1. Soweit nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der TrainingsZONE und dem Kunden ausschließlich nachstehende AGB. Der Kunde erklärt sich mit der Abgabe der Bestellung eines (Kurs-) Angebotes von TrainingsZONE mit diesen AGB einverstanden. Zusätzliche oder davon abweichende Vereinbarungen, insbesondere abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, müssen von TrainingsZONE explizit schriftlich bestätigt werden. Es gilt die jeweils aktuellste Fassung der AGB.
1.2. Die AGB können auf einen Computer heruntergeladen, gespeichert, wiedergegeben und ausgedruckt werden.
1.3. Allfällige Änderungen der AGB, welche den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, werden an die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Erfolgt binnen 14 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, gelten die neuen AGB als akzeptiert. - 2. Angebote von TrainingsZONE
2.1. Unternehmensgegenstand von TrainingsZONE sind spezifische Kursangebote für Erwachsene und Jugendliche in Form von Personal Coaching und Gruppentrainingskursen. Ein bestimmter Erfolg aufgrund dieser Dienstleistungen wird seitens TrainingsZONE weder geschuldet noch garantiert.
2.2. Unter „Angebot“ werden sämtliche auf der Homepage von TrainingsZONE unter www.trainingszone.at angebotenen Dienstleistungen verstanden.
2.3. Das jeweilige Angebot von TrainingsZONE wird auf individuellem Kommunikationsweg telefonisch, per E-Mail oder persönlich/direkt mit TrainingsZONE gebucht (siehe unten Punkt 3. Vertragsabschluss). - 3. Vertragsabschluss, Preise und Zahlung
3.1. Sämtliche auf der Homepage von TrainingsZONE unter www.trainingszone.at angebotenen Dienstleistungen stellen ein unverbindliches freibleibendes Angebot der TrainingsZONE dar.
3.2. Der Kunde kann sowohl ein Angebot als auch eine gewisse Anzahl an Trainingseinheiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich/direkt individuell bei TrainingsZONE bestellen, womit der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb einer oder mehrerer Dienstleistungen von TrainingsZONE abgibt, das der Annahme durch TrainingsZONE bedarf.
3.3. Mit der Bestätigung durch TrainingsZONE wird das Angebot verbindlich angenommen und der Vertrag mit TrainingsZONE kommt rechtsgültig zustande. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel.
3.4. TrainingsZONE ist in jedem Fall berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5. Es gelten die auf der Homepage angegebenen Preise und Trainingsbedingungen (Dauer, Art und Umfang der Kurseinheit). Der Ort des Trainings erfolgt nach gesonderter Vereinbarung bzw. nach individueller Absprache mit dem Kunden. Bei neuen Angeboten verlieren die zuvor veröffentlichten Preise und Trainingsbedingungen ihre Gültigkeit.
3.6. Sämtliche - auf der Homepage oder auf Anfrage des Kunden - von TrainingsZONE genannten Preise verstehen sich in EUR und sind steuerbefreit (Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994), sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
3.7. Der Kunde erhält von TrainingsZONE eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingseinheiten.
3.8. Das Honorar für die vom Kunden gebuchte(n) Leistung(en) von TrainingsZONE ist entweder vor oder nach der Trainingseinheit, im Falle der Buchung von mehreren Trainingseinheiten nach der ersten Trainingseinheit, in Bar oder per Überweisung auf das auf der Homepage angeführte Konto zu entrichten. Dasselbe gilt für das Honorar von Gruppentrainingskursen.
3.9. An- und Abfahrtskosten mit dem PKW zu einem auf Wunsch des Kunden individuell vereinbarten Trainingsortes sind bis zu 20 Kilometern kostenfrei. Ab dem 21. Kilometer wird eine Kilometerpauschale laut aktueller Preisliste verrechnet. Für den Fall, dass auf Wunsch des Kunden ein Trainingsort außerhalb der Landesgrenzen Wiens vereinbart wird, liegt die Wahl der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei TrainingsZONE, wobei TrainigsZONE dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen wird. Bei Verwendung eines Massenverkehrsmittels (Bahn, Autobus, Flugzeug, etc.) sind die tatsächlichen An- und Abfahrtskosten laut Beleg zu vergüten.
3.10. Ist eine Begleitung durch TrainingsZONE auf Reisen gewünscht, so sind alle anfallenden Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
3.11. Werden aufgrund von Trainingszielen und –wünschen des Kunden Tageskarten (z.B. Hallenbad, etc.), Mitgliedsbeiträge, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
3.12. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch einen Arzt oder Physiotherapeuten, so gelten auch die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner. - 4. Teilnahmebedingungen und Haftung
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, TrainingsZONE über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweiligen mit dem Angebot beanspruchten Sportart wahrheitsgemäß und vollständig aufzuklären.
4.2. Darüber hinaus hat der Kunde TrainingsZONE über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend und wahrheitsgemäß zu unterrichten. Allfällige diesbezügliche Änderungen sind TrainingsZONE ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
4.3. TrainingsZONE empfiehlt daher, vor Angebotsbeginn und in regelmäßigen Abständen danach eine sportärztliche bzw. internistische Grunduntersuchung durchzuführen.
4.4. TraininsZONE verpflichtet sich, die Informationen über den Gesundheitszustand und die Lebensumstände eines Kunden mit Sorgfalt zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben.
4.5. Die Inanspruchnahme der Angebote und Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden.
4.6. TrainingsZONE haftet weder für Diebstahl, noch für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken oder Gegenständen jeglicher Art, insbesondere Wertgegenständen, solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet TrainingsZONE daher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von TrainingsZONE für Dritte ist ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit als vereinbart. - 5. Angebotsabweichungen
5.1. Zumutbare Abweichungen von angekündigten Angeboten bleiben vorbehalten und es resultieren daraus keinerlei Ansprüche des Kunden.
5.2. TrainingsZONE ist außerdem berechtigt, ein Angebot aus wirtschaftlichen Gründen – z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl – abzusagen. In diesem Fall bietet TrainingsZONE dem Kunden einen adäquaten Ersatzkurs an oder erstattet das bereits geleistete Entgelt. Der Kunde wird von TrainingsZONE in geeigneter Weise verständigt. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
5.3. Kann ein Kurstermin zur Erbringung des Angebotes bzw. eine Trainingseinheit durch TrainingsZONE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder von TrainingsZONE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist TrainingsZONE unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden berechtigt, einen Ersatztermin zu benennen.
5.4. Dasselbe gilt auch bei sonstigen kurzfristigen Terminabsagen durch TrainingsZONE, z.B. bei starkem Regen, Gewitter oder plötzlichem Wintereinbruch im Fall eines Outdoor-Trainingstermins. Erfolgt in Falle eines vereinbarten Outdoor-Termins – insbesondere bei Schlechtwetter - keine Absage durch TrainingsZONE, findet der Termin am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Bekleidung selbst verantwortlich. - 6. Versäumung von Angeboten oder Trainingseinheiten
6.1. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer oder die Nichtinanspruchnahme des verbindlich bestellten und von TrainingsZONE bestätigten Angebots berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder zu Zeitgutschriften.
6.2. Eine Terminabsage muss TraingsZONE spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin bekannt gegeben werden. TrainingsZONE behält sich das Recht vor, bei kurzfristigeren Stornierungen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) das volle Honorar zu verlangen, wenn kein Ersatzkunde bestellt werden kann. Bei Verspätung des Kunden wird die versäumte Zeit nicht am Ende angehängt. - 7. Datenerhebung und -verwertung
7.1. Die bei der Anmeldung vom Kunden für die Geschäftsabwicklung notwendigen angegebenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und zu Zwecken der Angebotserbringung auch automationsunterstützt verarbeitet. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie zu Marketingzwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist.
7.2. Ferner stimmt der Kunde zu, von TrainingsZONE im Wege elektronischer Post Zusendungen zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an office@trainingszone.at widerrufen werden.
7.3. Die in Zusammenhang mit dem erbrachten Angebot angefertigten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen werden dem Kunden ausschließlich per Mail gesendet bzw. über Dropbox hochgeladen und von TrainingsZONE nicht weiter verbreitet bzw. veröffentlicht. - 8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
8.2. Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des am Sitz von TrainingsZONE sachlich zuständigen Gerichtes. Sofern es sich bei den Kunden um Konsumenten handelt, wird die Zuständigkeit des für diesen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuständigen Gerichts vereinbart. - 9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen des Namens, der Anschrift, der Kontaktdaten oder der Bankverbindung des Kunden sind TrainingsZONE unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls daraus entstehende Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Rechtserhebliche Erklärungen von TrainingsZONE gelten an früher mitgeteilte Kontaktadressen des Kunden als zugegangen (§ 12 ECG), sofern der Kunde keine Änderung bekannt gegeben hat.
9.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
9.3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. dieser AGB zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen AGB bleiben unverändert bestehen. Die unwirksame Bestimmung wird automatisch durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.
Aktueller Stand November 2016